Gebühreninformation für Gruppe 2
Gebührensätze für Krippe, Kindergarten, Hort
Siehe Auszug aus Richtlinie EKI Plus
Elternentgelte für Kinderkrippenplätze, Kindergartenplätze und Plätze für Schulkinder
Das maximal zulässige monatliche Elternentgelt für Kinderkrippenplätze, Kindergartenplätze und Plätze für Schulkinder beträgt unabhängig vom Alter des Kindes derzeit:

Gebührensätze Krippe mit einkommensbezogener Staffelung/Geschwisterermäßigung
Kinder auf einem Krippenplatz in Häusern für Kinder ab dem Beginn des Monats des Eintritts bis zum Ende des Monats, der dem Wechsel auf einen Kindergartenplatz vorhergeht, und in Kinderkrippen:

Essenspauschale
Für die Verpflegung der Kinder wird eine Essenspauschale in Höhe von 110€ erhoben.
Gastkinder
Für Gastkinder müssen höhere Gebühren erhoben werden.