Letzte Aktualisierung:

Gebühreninformation für Gruppe 1

Die SD&M-Zwerge wird nach MKF gefördert und hält sich an die von der Stadt München vorgeschlagenen Entgelte.
Für mehr Details siehe hier, FAQ zum neuen KITA-Fördersystem - muenchen.de

Für Münchner Kinder

Für Münchner Kinder auf einem Platz für Kinder unter 3 Jahren:

Für Münchner Kinder auf einem Platz für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung:

(nur Kinder die aufgrund der Stichtagsregelung nicht unter den Zuschuss nach Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG fallen)

Essensgeld

Für Münchner Kinder wird ein Essensgeld von 30€ erhoben.

Allgemein gilt: Eltern mit mehreren Kindern erhalten schon ab dem zweiten Kind eine Reduzierung der Beiträge um die Hälfte, ab dem dritten Kind ist der Besuch der Einrichtung komplett beitragsfrei. Es zählen alle Kinder, für die durch die Familie Kindergeld bezogen wird.

Anmerkung:

Familien, die Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem SGB XII beziehen, können direkt von der Kindertageseinrichtung von den Elternentgelten befreit werden.

Auch Inhaber*innen des München-Passes können von der Kindertageseinrichtung direkt von den Elternbeiträgen befreit werden. 

Für Gastkinder müssen wir höhere Gebühren erheben. 

Genaueres zu Betragsgebühren auf Anfrage.

Essensgeld:

Für Gastkinder Kinder wird ein Essensgeld von 95 € erhoben.